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Neue Eindämmungsverordnung

02.​12.​2020

Sehr geehrte Eltern,

 

laut neuer Eindämmungsverordnung vom 30.11.2020 muss der Stundenplan und die Unterrichtsorganisation der neuen Situation angepasst werden. Für die Grundschulen im Land Brandenburg gelten folgende Regeln:

 

  1. Maskenpflicht (MNS):
  1. Alle Schülerinnen und Schüler müssen im Innen- und Außenbereich der Schule, an den Haltestellen und im Bus die MNS tragen.
  2. Im Unterricht muss keine Maske getragen werden.
  3. Lehrkräfte, sonstiges Personal und Besucher müssen im Innen- und Außenbereich der Schule eine Maske tragen.

     2.    Der Sportunterricht der Klassen 1 und 2 wird                 wie gewohnt erteilt. In den Klassen 3 bis 6

             wird die Klasse in zwei Halbgruppen geteilt.

3.   Der Musikunterricht wird auf eine Wochenstunde reduziert.

 

Den veränderten Stundenplan haben Ihre Kinder

heute erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Nagel                    

Schulleiterin